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Die Stiftung Casty-Buchmann fördert Institutionen und Personen in den Bereichen der Alters- und Behindertenpflege, des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der musischen Erziehung und Ausbildung.

Die Behandlung von Fördergesuchen durch den Stiftungsrat erfolgt in der Regel dreimal pro Jahr, nämlich Ende Februar, Ende Juni und Ende November. Behandelt werden nur Gesuche, die gemäss Stiftungszweck grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Nicht genehmigungsfähige Gesuche werden umgehend abgelehnt. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.

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Fotos: Hans-Jürg Riedi